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Streit um lautes Garagentor
Andauender Lärm durch ein Garagentor kann eine Mietminderung rechtfertigen. In einem Fall vor dem Landgericht Hamburg beanstandeten Mieter, dass das Garagentor unter ihrer Wohnung nach dem Austausch des Motors laute Geräusche verursache. Sie wohnten über der Einfahrt einer Tiefgarage, deren Tor über einen elektrischen Antrieb bedient wurde (AZ:333S65/08).
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Bearbeitungsgebühr für Mietvertrag ist unzuverlässig
Eine einmalige Bearbeitungsgebühr für den Abschluss eines Mietvertrags ist nicht gestattet. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. (AZ:307S144/08). Mieter müssen dem Vermieter eine solche Gebühr nicht zahlen. In dem Fall forderte eine Großvermieterin "Mietvertrags-Ausfertigungsgebühren" in Höhe von 150,80 Euro von ihren Mietern. Die Vermieterin begründete diese Gebühren mit Ausgaben für Wohnungsbesichtigungen und Buchhaltungskosten.
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Barriere freier Umbau steuerlich absetzbar
Ein behindertengerechter Umbau des Wohnhauses kann von der Steuer abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof stufte die Kosten in einem Urteil als außergewöhnliche Belastungen ein (AZ:VIR7/09). In dem Fall hat ein Mann einen Schlaganfall erlitten und war schwerbehindert. Er ließ daraufhin sein Haus so umbauen, dass er weiter in der gewohnten Umgebung leben konnte.
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Grundwasserstand erkunden
Ein Architekt muss bei der Bauplanung für Eigenheime den Grundwasserstand über einen besonders langen Zeitraum erkunden. Denn spätere Wassereinbrüche können Schäden am Haus verursachen und eine Gefahr für seine Bewohner sein. Darauf weist ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hin (AZ:22U135/07).
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Mieter müssen Bauarbeiten früh dulden
Mieter müssen Bauarbeiten bei einem Eigentümerwechsel schon vor der Grundbuchumschreibung dulden. Das ist zumindest dann der Fall, wenn die Arbeiten vom Käufer und neuen Vermieter angekündigt und vorgenommen werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor (AZ:VIIIZR105/05).
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Mieter muss kein Flickwerk hinnehmen
Wenn wegen Schäden am Dach immer wieder Feuchtigkeit in die Mieträume eintritt, muss der Vermieter ordentlich sanieren. Mieter müssen es nicht hinnehmen, dass bei jedem neuen Wassereintritt jeweils nur die betroffene Stelle abgedichtet wird. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor (AZ:I10U46/07).
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Mieter muss Verbrauch offenlegen Mieter müssen Vermieter unter Umständen ihre Verbrauchskosten offenlegen. Das kann selbst dann gelten, wenn sie direkt mit dem Versorger abrechnen. Will der Vermieter einen Energiepass ausstellen lassen, kann das eine Nebenpflicht des Mieters sein, so das Urteil des Landgerichts Karlsruhe (AZ:9S523/08).
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Bei Schallschutz genau aufpassen Immobilienkäufer sollten
sich nicht mit der Erfüllung der DIN
für Schallschutz zufrieden geben. Die
DIN 4109 entspreche nicht mehr dem Stand
der Technik und reiche für Wohnungen
heute nicht mehr aus, So ein Urteil
des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe
(AZ:VIIZR54/07).
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Fertigbeton muss Warnhinweis haben Heimwerker sollten
Fertigbeton nur mit besonderer Kleidung
und Vorsicht verarbeiten. Das zeigt
ein Fall, der vor das Oberlandesgericht
Bamberg kam: Ein Mann war beim Verarbeiten
mit dem Material in Berührung gekommen
und erlitt alkalische Verätzungen dritten
Grades an den Beinen. Das Gericht entschied,
der Hersteller müsse auf solche Gefahren
hinweisen (AZ:4U250/08).
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Vermieter darf warmes Wasser abdrehen Zahlt ein Mieter
längere Zeit keine Miete, kann der Vermieter
unter Umständen das warme Wasser abdrehen.
In einem Fall, der das Amtsgericht Waldshut-Tiengen
beschäftigte, geriet eine Frau nach
der Trennung in finanzielle Schwierigkeiten
- und in drei Monate Zahlungsrückstand.
Der Vermieter kündigte ihr fristlos
und stellte die Warmwasserversorgung
ein (AZ:7C131/09).
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Eigenbedarf auch für den Schwager Eine Kündigung wegen
Eigenbedarf kommt auch zugunsten eines
Schwagers in Betracht. Voraussetzung
dafür ist aber, dass der Vermieter einen
besonders engen Kontakt zu ihm hat.
Das hat der Bundesgerichtshof in einem
Fall entschieden (AZ:VIIIZR247/08).
Eigenbedarf ist der häufigste Kündigungsgrund.
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Erst die Miete, dann die Schlüssel Vermieter dürfen
den Schlüssel so lange zurückhalten,
bis ein neuer Mieter das Geld für den
ersten Monat überwiesen hat. Eine solche
Klausel im Mietvertrag sei zulässig,
hat das Landgericht Bonn in einem Fall
entschieden (AZ:6T25/09). Der Gesetzgeber
habe festgelegt, dass die Miete zwar
erst bir zum dritten Werktag fällig
wird - der Vertrag dürfe davon geringfügig
abweichen.
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Hausrat muss nahe der Wohnung lagern Damit ein Diebstahl
von der Hausratversicherung ersetzt
wird, müssen die Gegenstände nahe der
Wohnung gelagert werden. Werden sie
zum Beispiel aus einer etwa fünf Kilometer
entfernten Sammelgarage entwendet, muss
die Versicherung für den Schaden nicht
einstehen. Das geht aus einem Urteil
des Landgerichts Coburg hervor (AZ:23O369/09).
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Alle
Angaben ohne Gewähr der Richtigkeit
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Vermietermarkt
Recht 2009
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Mieter muss Baumängel beachten Wenn Bauarbeiten schon
beim Einzug absehbar waren, schränkt
das den Anspruch auf Mietminderung ein.
In einem Fall vor dem Landgericht Berlin
entschieden die Richter, dass der Mieter
schon bei Anmietung absehen konnte,
dass in der Nähe größere Arbeiten anstehen
(AZ.:63S155/07). Eine Baulücke auf einem
verwilderten Nachbargrundstück wurde
einige Zeit später geschlossen.
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Handwerker ohne Anspruch Ein Hausbesitzer muss Handwerkern
keinen anteiligen Lohn zahlen, wenn
diese nach einer falschen Materiallieferung
den Auftrag kündigen. Das geht
aus einem Urteil des Oberlandesgerichts
Celle hervor (AZ.:6U/102/08). In dem
Fall sollten neue Fenster eingebaut
werden. Die vom Handwerksbetrieb gelieferten
Fenster waren aber zu klein und hätten
passend gemacht werden müssen.
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Nachmieter muss bei Einzug auch zahlen Darf der Nachmieter
schon früher in die Wohnung, muss er
auch zahlen. Solange die Kündigungsfrist
und damit der Vertrag des aktuellen
Mieters noch läuft, hat dieser zwar
den Mietzins zu übernehmen. Das gelte
allerdings nicht, wenn eine vorzeitige
Übergabe an den Nachmieter vereinbart
ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts
Neuruppin hervor (AZ.:42C273/08).
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Laub im Garten ist zu dulden Eine Kommune muss einen
Baum auch dann nicht unbedingt fällen,
wenn Anwohner durch dessen herabfallendes
Laub großen Mehraufwand im Garten haben.
In einem Fall vor dem Oberlandesgericht
Karlsruhe verlangte eine Frau von der
Stadt eine Entschädigung von jährlich
3.944 Euro (AZ.:6U184/07). Zwei alte,
hohe Eichen ragten auf ihr Grundstück.
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Große Kratzer in Scheiben sind ein Mangel Große Kratzer
auf mehreren Fensterscheiben einer gemieteten
Immobilie sind ein Mangel. Der Vermieter
muss diesen auch dann beheben, wenn
trotz der Kratzer genug Licht durch
die Scheiben kommt. Das geht aus einem
Urteil des Kammergerichts
der Hauptstadt hervor (AZ.:22U24/08).
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Abrechnungen müssen transparent sein Bauherren können
von Firmen transparente Stundenlohnabrechnungen
verlangen. Wer vermutet, dass das Unternehmen
zu viele Stunden abgerechnet hat, kann
von der Baufirma Nachweise darüber verlangen,
welche Leistungen sie in welcher Zeit
erbracht hat. Das geht aus einem Bundesgerichtshofurteil hervor
(AZ.:VIIZR164/07).
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Mieter muss Mängelbeseitigung zulassen Lässt ein Mieter
Arbeiten zur Beseitigung eines Mangels
nicht zu, muss er die volle Miete weiter
zahlen. Das geht aus einem Urteil des
Landgerichts Karlsruhe hervor (AZ.:9S206/08).
Mietminderungen oder das Zurückhalten
von Zahlungen seien nicht zulässig,
wenn der Mieter die Reparaturen nicht
gestattet.
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Vorsicht beim Treppensteigen Ein Handlauf muss nicht
bis zum Fuß einer Treppe reichen. Mieter
können deshalb nicht davon ausgehen,
dass das Ende des Handlaufs auch das
Ende der Treppe signalisiert. Das geht
aus einem Urteil des Oberlandesgerichts
Karlsruhe hervor (AZ.:19U29/07). In
dem Fall war eine Frau auf der Treppe
gestürzt, weil sie die letzte Stufe
übersah. Sie brach sich beide Fußgelenke
und klagte - denn wegen des vorzeitigen
Endes des Handlaufs sei bei ihr der
falsche Eindruck entstanden, sie sei
schon im Erdgeschoss.
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Kostenvoranschlag hilft wenig Bauherren müssen auch
Handwerkerrechnungen bezahlen, die über
den Kostenvoranschlag hinausgehen. Das
gilt auch dann, wenn die Rechnung
zehn Prozent höher ist als vorhergesagt.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor
(AZ.:12U81/09).
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Baumaterial vor Einbau prüfen Heimwerker sollten Fliesen
oder Dachziegel genau prüfen, bevor
sie sie verwenden. Denn wenn sie die
Mängel des Baumaterials erst nach dem
Einbau feststellen, müssen sie die Kosten
für Ausbau und Wiedereinbau in der Regel
selbst tragen. Das geht aus einer Entscheidungen
des Bundesgerichtshofs hervor (AZ.:VIIIZR211/07
und VIIZR70/08).
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Nachbarn müssen Raucher ertragen Rauchen ist in der
Mietwohnung erlaubt. Fühlt sich ein
Nachbar durch das Rauchen gestört, kann
er weder die Miete mindern noch vom
Vermieter ein Verbot verlangen. Er kann
auch nicht über den Vermieter darauf
hinwirken, dass dieser dem Raucher bestimmte
Lüftungszeiten vorschreibt. Das hat
das Landgericht Berlin in einem Fall
entschieden (AZ.:AZS470/08).
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Schallschutz muss stimmen Käufer einer Immobilie dürfen
erwarten, dass diese üblichen Schallschutzstandards
entspricht. Wenn die Wohnung oder das
Haus deutlich schlechter gegen Lärm
geschützt ist, muss der Verkäufer sie
darüber aufklären. Das geht aus einem
Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (AZ.:VIIZR54/07).
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Fördergelder offen legen Öffentliche Fördermittel muss
ein Vermieter bei einer Renovierung
berücksichtigen. Er darf also bei der
Berechnung der Mieterhöhung den Zuschuss
nicht ohne weiteres einbeziehen. Das
geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs
hervor (AZ.:VIIIZR179/08). In dem Fall
hatte die Vermieterin ein zinsverbilligtes
Darlehen erhalten. Nach Abschluss der
Renovierung erhöhte sie die Miete.
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Geruch ist Geschmacksache Aus einer Wohnung darf der
Geruch von frischer Wäsche in den Flur
gelangen. Ein Vermieter darf den Mieter
also nicht dazu zwingen, seine Wäsche
ausschließlich im davor vorgeschriebenen
Keller zu trocknen. Das geht aus einem
Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf hervor
(AZ.:53C1736/08).
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Nachbarstreit um Elefantengras Die Pflanzenart entscheidet
über den vorgeschriebenen Mindestabstand
zum Nachbarzaun. So dürfen Büsche und
Bäume nicht näher als zwei Meter an
das benachbarte Grundstück heranwachsen
- für Stauden gelte das allerdings nicht.
In diesem Fall ging es um Elefantengras,
der vor dem Landgericht Coburg entschieden
wurde (AZ.:32S23/09).
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Vermieter muss die Möbel abbauen Will der Vermieter
in der Mietwohnung Reparaturen oder
Sanierungsarbeiten vornehmen, muss er
auch für den notwendigen Auf- und Abbau
der Möbel sorgen. Das muss nicht der
Mieter selbst tun, entschied das Landgericht
Berlin (AZ.:65S62/08). In dem Fall musste
der Vermieter in der Zwei-Zimmer-Wohnung
des Mieters Feuchtigkeits- und Bauschäden
beseitigen.
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Mieter in der Pflicht: Zweimal im Monat mähen Wer als
Mieter per Vertrag einen Garten überlassen
bekommt, muss diesen regelmäßig pflegen.
Das bedeutete üblicherweise, dass von
April bid Oktober zum Beispiel zweimal
im Monat der Rasen gemäht wird, hat
das Amtsgericht Hamburg-Barmbeck entschieden.
Zur "regelmäßigen" Pflege
gehört demnach auch, dass Hecken, Obstbäume
und Ziersträucher einmal jährlich beschnitten
und Blumenbeete und Wege von Unkraut
freigehalten werden (AZ.:812/C82/08).
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Aufzug: Zahlen muss nur, wer ihn nutzen kann Mieter
müssen sich an den Kosten für den Betrieb
eines Aufzugs nur dann beteiligen, wenn
sie ihre Wohnung mit dem Aufzug auch
erreichen können (AZ.:VIIIZR128/08).
Eine Vermieterin verlangte die Nachzahlung
von Betriebskosten für den Aufzug für
mehrere Jahre. Die Mieterin wohnte im
vierten Obergeschoss im hinteren Quergebäude
einer größeren Wohneinheit - einen Aufzug
gab es aber nur im Vorderhaus.
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Bei Asbest muss Verkäufer aufklären Im Jahre 2006 kauften
die Kläger von den Beklagten ein Hausgrundstück
unter Ausschluss der Gewähr für Fehler
und Mängel. Das Wohngebäude war im Jahre
1980 in Fertigbauweise errichtet worden.
In der Außenfassade waren Asbestzementtafeln
verarbeitet worden. Über diesen Umstand
klärten die Beklagten als Verkäufer
die Kläger nicht auf. Die Kläger waren
anderer Meinung und bekamen schließlich
recht. Sie gewannen vor dem Bundesgerichtshof
(BGH Urteil vom 27.03.2009, AZ.:VZR30/08).
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Versorgungssperre bei gewerblicher Vermietung - Heizung,
Strom und Wasser Der BGH
hat aktuell erstmals entschieden, unter
welchen Voraussetzungen der Vermieter
nach Beendigung des Mietverhältnisses
Versorgungsleistungen wie Heizung, Strom
und Wasser einstellen darf. In dem zugrunde
liegenden Fall waren Räume eines "Kunsthauses"
zum Betrieb eines Cafés vermietet worden. Der
Vermieter kündigte
das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug.
Er drohte dem Mieter mehrfach an, die
Versorgung mit Heizenergie zu unterbrechen.
Dagegen erhob der Mieter vorbeugende
Unterlassungsklage. Die Karlsruher Richter
sahen in der Einstellung der Versorgungsleistungen
keine verbotene Eigenmacht. Ein Anspruch
des Mieters auf Fortsetzung von Versorgungsleistungen
könne sich nur aus dem Mietvertrag ergeben
oder - nach Beendigung des Mietverhältnisses
- im Einzelfall nach Treu und Glauben
aus sog. nachvertraglichen Pflichten.
Eine Grenze für die Pflicht zur weiteren
Belieferung sei jedenfalls dann erreicht,
wenn der Vermieter hierfür kein Entgelt
erhalte und ihm durch die weitere Belieferung
ein Schaden drohe. Der BGH hat entgegen
der bisher überwiegend vertretenen Auffassung
und Literatur nunmehr klargestellt,
dass allein der Besitz an den Mieträumen
kein Recht auf eine fortgesetzte Belieferung
mit Versorgungsleistungen verleiht.
Jedenfalls dann, wenn der Mieter die
Versorgungsleistungen nach Vertragsbeendigung
nicht zahlt, soll der Vermieter zur
Einstellung der Versorgung berechtigt
sein (BGH Urteil vom 06.05.2009, XIIZR137/07).
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Wäsche trocknen in der Wohnung macht Wände feucht Sieht
eine Hausordnung ausdrücklich vor, dass
die Mieter Wäsche nur auf dem Balkon
oder in einem Trockner auch in der Wohnung
getrocknet werden darf, und steht ein
Gemeinschaftstrockenkeller zur Verfügung,
so hat der Vermieter das Recht, einem
Mieter das Wäsche trocknen in der Wohnung
ohne den Einsatz eines Trockners zu
untersagen. Das Amtsgericht Düsseldorf
unterstrich, dass er damit Feuchtigkeitsschäden
vorbeugen kann, was einen "sachgemäßen
Grund" für das Verbot darstelle
(AZ.:53C1736/08).
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Geldrente statt Wohnungsrecht nur, wenn vereinbart war Haben
Eheleute ihr Hausgrundstück auf die
Kinder übertragen, sich dabei aber ein
lebenslanges Wohnrecht vorbehalten,
so hat der überlebende Ehegatte gegen
seine Kinder keinen Anspruch auf eine
Geldrente als Ausgleich für das Wohnrecht,
wenn er in ein Pflegeheim übersiedelt,
für diesen Fall aber eine entsprechende
Regelung im Überlassungsvertrag nicht
vorgesehen wurde (Schleswig-Holsteinisches
Oberlandesgericht, 14U57/07).
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Nur bei Mix aus Nutzung und Vermietung muss eine Prognose
erstellt werden Vermietet ein
Wohnungseigentümer seine Wohnung an
wechselnde Messebesucher, so darf ihm
nicht allein deswegen die steuerliche
Berücksichtigung der Wohnung untersagt
werden, weil er in der Nähe der Wohnung
lebt und deswegen eine "Selbstnutzung"
möglich sei. Bei ausschließlicher Nutzung
durch Messegäste ist von einer Einkünfteerzielungsabsicht
auszugehen. Würde die Wohnung zum Teil
selbst genutzt, müsse eine Prognoserechnung
zur Überschusserzielung vorgelegt werden
(Bundesfinanzhof, IXR11/07).
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Vorerben dürfen nicht voreilig Grundstücke verschleudern Hat
ein Erblasser in seinem Testament eine
"Vorerbschaft" angeordnet,
so kann der so Bedachte im Regelfall
nur eingeschränkt wirksam über das Erbe
verfügen. Verschenkt er Gegenstände
oder gibt er sie deutlich unter Wert
ab, so kann später der Nacherbe sie
gegebenenfalls vom Empfänger zurückverlangen.
Das hat das Oberlandesgericht Bamberg
- wie zuvor schon das Landgericht Coburg
- entschieden. In diesem Fall hatte
eine Erbin nach dem Tod der Vorerben
geltend gemacht, dass ein von diesen
vorgenommenes umfangreiches Grundstücksgeschäft
unwirksam gewesen sei. Sie hatten Grund
und Boden im Wert von 400.000 Euro für
225.000 Euro verkauft, was einem groben
Missverhältnis entsprach und die Nacherben
entscheidend benachteiligte. Die aktuellen
Eigentümer wurden verurteilt, den unwirksamen
(Ver-) Kauf gegen Zahlung/Erstattung
der 225.000 Euro rückgängig zu machen
und das Grundstück an die Nacherben
herauszugeben (AZ.:6U38/08).
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Die Stadt darf Bordelle verrammeln Städte haben das
Recht, Bordelle in bestimmten Sperrbezirken
zu verbieten. Zwar sei der Prostitution
per Gesetz der Makel der Sittenwidrigkeit
genommen worden, jedoch könnten die
Städte in bestimmten Wohngegenden Bordelle
untersagen, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Die Sperrbezirksverordnungen dienten
nur der jeweiligen Steuerung der Prostitution
zum Schutz der Öffentlichkeit und stellten
deren Legalisierung nicht infrage. Im
konkreten Fall konnte sich ein Mann
nicht durchsetzen, der in einem Wohngebiet
eine Wohnung für die Prostitution nutzen
wollte. Die gesetzliche Grundlage der
Sperrbezirksverordnung diene nicht zur
Durchsetzung bestimmter Moralvorstellungen
oder der Wahrung der allgemeinen Sittlichkeit.
Sie sei vielmehr eine Norm zur Gefahrenabwehr
und ziele darauf, "Beeinträchtigungen
des Allgemeinwohls zu verhindern".
Deswegen könne ein Sperrbezirk in Stadtteilen
sowie Schulen, Kindergärten oder Kirchen
gerechtfertigt sein, weil mit der Prostitution
eine Belästigung der Anwohner zu befürchten
sei (AZ.:1BVR224/07).
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Beschädigte Lärmschutzwand darf durch "Schienenschleifen"
ersetzt werden Eine Kommune kann
sich nicht im Namen ihrer Bürger dagegen
wehren, wenn die Deutsche Bahn AG eine
beschädigte Lärmschutzwand an einer
ICE-Strecke (hier zwischen Köln und
Frankfurt am Main) nicht repariert und
stattdessen beantragt, den Bereich zu
"Besonders überwachten Gleisen
(BüG)" zu benennen, die durch regelmäßiges
Schleifen von Verriffelungen befreit
werden, wodurch die Rollgeräusche der
Züge herabgesetzt werden können. Der
Lärm mindernde Effekt des Schienenschleifens
sei unabhängig von der Zugart bereits
höchstrichterlich anerkannt, so das
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
(AZ.:8C11025/08).
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Ärger mit Baumhaus So mancher Grundbesitzer, der im
eigenen Garten Schuppen, Baumhäuser
oder Pavillons aufstellen will, fragt
er nicht nach. Das kann sich rächen
- zum Beispiel, wenn das Provisorium
zu nahe am Nachbargrundstück liegt.
Auslöser eines derartigen Rechtsstreit
in NRW war ein Baumhaus. Es war im Garten
zwischen zwei Fichten errichtet worden.
Ein Nachbar störte sich an der luftigen
Immobilie. Begründung: Der vorgeschriebene
Grenzabstand sei verletzt worden, weil
er nur 20 Zentimeter zum anderen Grundstück
betrage. Zunächst klärte die Zivilkammer
die Frage, ob es sich bei einem Baumhaus
um ein Gebäude im Sinne des Nachbarschaftsrechts
handle. Das sei nicht der Fall, befanden
die Juristen. Dem Erbauer half das nichts,
denn statt dessen wurde das Baumhaus
als >sonstige Anlage< deklariert
- und für die gilt ebenfalls der Grenzabstand.
Das Provisorium musste also auf Anweisung
des Gerichts wieder abgerissen werden
(Landgericht Dortmund, AZ.:1S109/06).
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Wer prügelt und pöbelt wird fristlos gekündigt Schläge
und Pöbelei durch einen Mieter sind
Gründe für eine fristlose Kündigung.
Eine vorherige Abmahnung des Mieters
ist nicht erforderlih. Das geht aus
einem Urteil des Amtsgerichts Brühl
hervor, auf das der Mieterverein zu
Hamburg hinweist (AZ.:22C433/07). In
dem Fall hatte der Ehemann einer Mieterin
einen anderen Hausbewohner getreten
und mit einer Zange gegen den Kopf geschlagen.
Schon verbale Ausfälle können für eine
unangemeldete Kündigung reichen.
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Grundstücksbesitzer dürfen Autos abschleppen lassen Wer
unberechtigt auf einem Privatgrundstück
parkt, darf abgeschleppt werden
und muss auch die Kosten dafür zahlen.
Das gilt sogar für leere Supermarktparkplätze,
wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe
entschied - wenn Schilder auf das
Abschleppen hinweisen. Mit dem unbefugten
Abstellen werde der Besitz des Eigentümers
beeinträchtigt, schrieben die Richter.
Der Parkplatzbesitzer darf sein
Selbsthilferecht ausüben. Das Auto
darf selbst dann abgeschleppt werden,
wenn noch andere Plätze frei sind
(AZ.:BGHVZR144/08).
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Anrechnungen von Balkonflächen nicht auf ein Viertel beschränkt Balkone,
Loggien und Terrassen dürfen nicht
mehr als nur einem Viertel ihrer
Grundfläche in die Wohnfläche eingerechnet
werden. Auf eine entsprechende Entscheidung
des Bundesgerichtshofes (BGH) vom
22. April 2009 (AZ.:VIIIZR86/08).
Mieter können die Miete daher nicht
unter Berufung auf eine beschränkte
Flächenanrechnung mindern. Eine
Begrenzung war vom Gesetzgeber auch
nur für die Subventionierung im
öffentlichen Wohnbau vorgesehen,
die sich an der Wohnfläche orientiert.
"Mietparteien können folglich
frei über den Umfang der Flächenanrechnung
entscheiden.
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Verjährungsfrist beim Vermieterwechsel Wenn sich bei
einer vermieteten Wohnung ein Eigentümerwechsel
abzeichnet, dann sollten alle Beteiligten
eine gewisse Vorsicht walten lassen.
Denn häufig taucht in diesem Zusammenhang
die Frage auf, welche gegenseitigen
Verpflichtungen weiterhin Bestand
haben und welche nicht. So war es
auch bei einem Streitfall in Berlin.
Die beiden ursprünglichen Vertragspartner
hatten vereinbart, dass der Vermieter
seinen Mietern gewisse Anwendungen
für Schönheitsreparaturen ersetzen
müsse. Als der konkrete Geldbetrag
(hier knapp 3.000 Euro) fällig gewesen
wäre, lehnte der Vermieter allerdings
die Zahlung ab und teilte überdies
mit, dass er das Objekt verkaufen
werde. Näheres wusste der Mieter
zunächst nicht. Er versuchte später,
seine Aufwendungen gerichtlich einzuklagen.
Doch zwischenzeitlich hatte die
Wohnung bereits einen anderen Eigentümer
und der alte Vermieter wies auf
die Verjährung der Ansprüche ihm
gegenüber hin. Dieser Rechtsmeinung
schlossen sich ach das zuständige
Amts- und Landgericht an. Demnach
wäre der Mieter komplett leer ausgegangen.
Doch der Bundesgerichtshof (AZ.:VIIIZR133/07)
sah es anders. Er stellte sich auf
die Seite des Klägers. Entscheidend
sei der Zeitpunkt, zu dem der Mieter
von der Eintragung des neuen Erwerbers
in das Grundbuch erfahren habe.
Erst dann beginne die Verjährungsfrist.
Man könne nämlich von einem Mieter
nicht erwarten, ständig Auskünfte
in dieser Sache einzuholen. Dem
Eigentümer falle es hingegen nicht
besonders schwer, über einen Verkauf
zu informieren.
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Besuch für den Papa darf der Sohnemann nicht "ausladen" Hat
ein Hauseigentümer seinem Sohn die
Immobilie übertragen und sich selbst
ein lebenslanges Wohnrecht in einem
Teil des Gebäudes vorbehalten, so
muss er es nicht hinnehmen, dass
der Filius - als Eigentümer - einem
Mann, der seinen Vater regelmäßig
besucht, Hausverbot erteilt. Auch
wenn der Sohn mit dem Besucher (der
der Lebensgefährte seiner Schwester
ist) immer wieder in Streit gerät,
darf er es nicht untersagen, dass
er den Vater besucht. Kann der Besucher
die Wohnung des Papas erreichen,
ohne die Räume des Hauseigentümers
betreten zu müssen, so ist das Hausverbot
nichtig (Landgericht Coburg, AZ.:32S3/09).
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Säumigem Mieter darf der Strom abgestellt werden. Vermieter
von gewerblichem Wohnraum dürfen
(unter Umständen) säumigen Mietern
die Heizung abdrehen, wenn diese
ungerechtfertigt die Miete kürzen.
In diesem Fall vor dem Bundesgerichtshof
(BGH) hatte ein Vermieter seinem
Mieter, einem Café-Betreiber, mehrfach
fristlos gekündigt, als dieser keine
Heizkosten mehr bezahlte und mit
bis zu acht Mieten im Rückstand
war. Über die Räumungsklage war
noch nicht entschieden - dennoch
drohte der Vermieter damit, die
Heizung abzustellen. Zu Recht, urteilte
das BGH. Dem Vermieter sei es nicht
zuzumuten, die Heizkosten für den
säumigen Mieter zu tragen (AZ.:XIIZR137/07).
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Zerstörtes muss nicht geflickt werden. Sehen die Geschäftsbedingungen
einer Wohngebäudeversicherung vor,
dass im Falle der Zerstörung von
Sachen der Betrag gezahlt wird,
der aufzuwenden ist, um die Sachen
gleicher Art und Güte in neuwertigem
Zustand wieder herzustellen oder
zu beschaffen (="Neuwert"),
so gilt das auch für Gegenstände,
die 30 Jahre alt sind. Wird durch
einen Wasserschaden der Parkettfußboden
in einem Wohnzimmer auf zwei Teilflächen
erheblich verfärbt, so muss sich
der Eigentümer nicht damit zufrieden
geben, dass die Versicherung die
Reparatur sowie den Betrag für die
Wertminderung übernimmt. Sie muss
die Kosten für die Verlegung eines
neuen Holzfußbodens erstatten, wenn
ein Gutachter feststellt, dass auch
nach einem Austausch der verfärbten
Stellen unterschiedliche Farbmerkmale
bleiben (weil altes und neues Holz
sic nun mal unterscheide). Gerade
für ein derartig "wichtiges
Zimmer" sei die Gebrauchsfähigkeit
dann nicht mehr gegeben - und das
Parkett somit "zerstört"
(Amtgericht München, AZ.:275C13630/07).
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Sind Ehegatten die Vermieter, so müssen beide kündigen Auch
wenn im Kopf eines Mietvertrages
zwar als Vermieter "die Eheleute..."
eingetragen sind, allerdings nur
mit dem Vornamen des Ehemannes,
und auch wenn allein der Mann den
Mietvertrag unterschrieben hat,
ist auch der andere Ehegatte "Vermieter".
Soll dem Mieter gekündigt werden,
so ist die Entlassung aus dem Mietvertrag
nur wirksam, wen beide Ehepartner
unterschrieben haben (Landgericht
Gießen, AZ.:1S130/07).
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Selbst bewohnte Wohnung zum Kauf und zur Vermietung anmieten,
schadet Zieht ein Wohnungsbesitzer
aus den bisher selbst bewohnten
Räumen aus, um sie anschließend
zu vermieten oder zu verkaufen,
so kann er zwischenzeitlich aufgelaufene
Kosten sowie die Abschreibung steuerlich
nicht geltend machen. Der Bundesfinanzhof
hat entschieden, dass nur derjenige,
der seine Absicht, Einkünfte zu
erzielen (hier durch Mietzahlungen),
kundgetan hat, Steuern in der Zeit
sparen könne, in der es noch nicht
zu einer Vermietung gekommen sei.
Wer die Wohnung aber zugleich auch
zum Kauf anbiete, der müsse darauf
wegen der "indifferenten Entschlussfrage"
verzichten (AZ.:IXR1/07).
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Bei Streit erst zum Verwaltungsbeirat Die WEG einer
Wohnanlage kann in ihrer Gemeinschaftsordnung
regeln, dass Streitigkeiten zunächst
dem Verwaltungsbeirat zur Schlichtung
vorgelegt werden müssen. Der Verwaltungsbeirat
muss im Einvernehmen mit dem Verwalter
auf eine gütliche Einigung hinwirken.
Gibt es eine solche Vorschrift,
ist dieses Vorschaltverfahren für
die Eigentümer, bevor sie das Gericht
anrufen, zwingend (OLG Frankfurt
am Main, AZ20W108/07).
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Standards für Garagen-Parkplatz Wer vor dem Notar einen
so genannten Doppelparker in der
Tiefgarage erwirbt, kann davon ausgehen,
dass dieser Parkplatz groß genug
ist, um ein handelsübliches Fahrzeug
darauf abzustellen. Im vorliegend
entschiedenen Fall war die untere
Parkebene nur für Fahrzeuge bis
zu einer Höhe von 150 Zentimetern
geeignet. Zwar kann man als Erwerber
nicht davon ausgehen, mit einem
Van die Garage nutzen zu können.
Kleinere Fahrzeuge müssen dagegen
schon hineinpassen. Ist dies, wie
hier, nicht der Fall, liegt ein
Mangel vor, der den Käufer zur Minderung
berechtigt (LG Karlsruhe, AZ3O195/06).
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Nach Vermieterwechsel Fünf gerade sein lassen Ist der
Mieter einer (Zweit-) Wohnung nach
dem Wechsel seines Vermieters davon
ausgegangen, das die Mietzahlungen
- wie vorher wegen erteilter Einzugsermächtigung
- weiterlaufen würden, fällt ihm
jedoch nicht auf, dass dies fünf
Monate lang nicht geschehen ist,
weil der neue Vermieter nicht abgebucht
hat, so darf der Vermieter das Mietverhältnis
weder fristlos noch fristgerecht
kündigen. Denn der Mieter konnte
davon ausgehen, dass alles seinen
üblichen Gang nehmen werde. Sein
Verschulden, sich nicht genügend
um seine Kontoauszüge gekümmert
zu haben, ist als gering anzusehen,
zumal er nach Kenntnis von der Versäumnis
zügig nachgezahlt hat (Kammergericht
Berlin. AZ.:8U217/07).
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Bewiesenes "Fehlheizen" kann Schadenersatz bringen Wir
nach dem Auszug eines Mieters (der
hier mit seinem Ladenlokal unter
einem Dach lebte) erheblicher Schimmelbefall
in den Räumen festgestellt, so kann
der Vermieter nur dann Schadenersatz
für die Beseitigung des Schimmelpilzes
verlangen, wenn er dem ausgezogenen
Mieter beweist, dass er falsch geheizt
und gelüftet hatte. Bringt der Vermieter
diesen Beweis nicht, so ist anzunehmen,
dass der Schimmer durch Mängel am
Gebäude aufgetreten ist. Diese gehen
zu Lasten des Eigentümers (AG Königswusterhausen,
AZ.:9C174/06).
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Ein Bordell muss auch in einem Mischgebiet nicht geduldet
werden Werden 8 Wohnungen
einer insgesamt 60 Einheiten umfassenden
Wohnanlage von einer Verwalterin
an Prostituierte vermietet, die
dort "ihren Job machen",
so kann die Stadt die Prostituierten
mit sofortiger Wirkung unterbinden
lassen, wenn eine gewerbliche Nutzung
der Wohnung laut Baugenehmigung
nicht erlaubt ist. Das gilt auch
dann, wenn sich der Komplex in einem
Mischgebiet aus Wohn- und Gewerbemietraum
befindet, so dass ein Gewerbe durchaus
- auch ohne Baugenehmigung - nachträglich
genehmigungsfähig sein kann. Dazu
dürfe das Gewerbe das Wohnen nicht
stören. Das sei auch durch die "milieubedingte
Unruhe" zwangsläufig der Fall
(Verwaltungsgericht Neustadt an
der Weinstraße, AZ.:3L1448/08).
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Dringende Baumaßnahme auch "formal nicht korrekt"
dulden Muss ein Hauseigentümer
auf Anordnung des Umweltamtes eine
neue Heizungsanlage einbauen, weil
die bisherigen Öfen die Abgaswerte
nicht mehr einhalten, dann gilt
auch die sonst übliche Drei-Monats-Frist
für die Ankündigung der Baumaßnahme
gegenüber den Mietern. Es komme
vielmehr auf die "konkreten
Umstände" an, etwa auf die
Dringlichkeit der Maßnahme, so der
Bundesgerichtshof (BGH). In dem
Fall gab der BGH einer Vermieterin
Recht, die fast ein Jahr lang gegen
den Widerstand eines Mieters gekämpft
hatte, um eine neue Heizanlage einzubauen.
Der Mieter hatte nicht nur den Anschluss
seiner Wohnung an die Zentralheizung
verweigert, sondern auch die Verlegung
von Rohren für die über und unter
ihm gelegenen Wohnungen boykottiert,
weil die Ankündigung der Baumaßnahme
formal nicht korrekt gewesen war.
Hat der Vermieter seinen Mietern
jedoch frühzeitig in die Pläne einbezogen
und mehrfach - vergeblich - versucht,
Termine mit ihm abzustimmen, so
habe er alles Notwendige getan.
Die Baumaßnahme sei in einem solchen
Fall auch dann zu dulden, wenn die
Formalien nicht erfüllt gewesen
sind (AZ.:VIIIZR110/08).
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Der Wohnraum muss in der Stadt und auf dem Land gleich sein Innerhalb
eines Bundeslandes dürfen die -
den Beziehern von Arbeitslosengeld
II zugestandenen - Wohnungsgrößen
nicht unterschiedlich sein, so das
Bundessozialgericht. So könne es
nicht sein, dass einer Hartz IV
- Bezieherin in der Stadt (hier:
München) wegen der dort höheren
Mieten nur eine kleinere Wohnung
(hier von 45 Quadratmetern) bezahlt
wird, während einer Bedürftigen
auf dem Land eine bis zu fünf Quadratmeter
größere Bleibe finanziert werde.
Die Agentur für Arbeit kann nicht
argumentieren, die kleinere Unterkunft
sei deswegen angemessen, weil auch
Alleinstehende mit gutem Einkommen
in der Stadt - eben wegen der hohen
Mieten - meist Wohnungen bezögen,
die kleiner als 50 Quadratmeter
seien. Eine unterschiedliche Behandlung
widerspreche jedenfalls den Vorschriften
des Hartz IV - Gesetz (AZ.:B4AS30/08R).
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Gegen Lärm besser zeitnah angehen Eine Anwohnerin eines
Marktplatzes kann sich nur "zeitnah"
gegen - von der Stadt als Veranstalter
ausgehende - Lärmbelästigungen wehren
und die Stadt zur Rechenschaft ziehen.
Sie kann jedenfalls nicht nachträglich
Zwangsgelder gegen den Veranstalter
festlegen lassen, weil Verpflichtungen
nur für eine konkrete Veranstaltung
ausgesprochen werden können (hier
beabsichtigte die Bürgerin, die
Stadt für Immissionswert-Überschreitungen
während Veranstaltungen in den Jahren
2006 bis 2008 zu belangen). Der
Frau stehe aber offen, so das Verwaltungsgericht
Göttingen, die Erfüllung der Pflichten
durch die Stadt künftig im unmittelbaren
zeitlichen Zusammenhang mit der
jeweiligen Veranstaltung gerichtlich
einzufordern" (AZ.:1D8/08).
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Wird der Vertrag annulliert, interessiert vorher erzielter
Vorteil nicht Wird
der Kauf einer Eigentumswohnung
rückwirkend abgewickelt (etwa wegen
arglistiger Täuschung), so kann
der Verkäufer den zu erstattenden
Kaufpreis nicht um den Betrag mindern,
um den sich die Steuer der Käufer
(hier wegen der Abschreibungsbeträge)
gemindert hat. Der Bundesfinanzhof:
Eine solche Anrechnung scheidet
aus, weil die Schadenersatzleistung,
soweit sie die steuerlich anerkannte
Abschreibung betreffen, ihrerseits
von den Käufern wieder versteuert
werden müsste. Grundsätzlich bestehe
auch kein Anspruch darauf herauszufinden,
ob dieser Nachzahlungsbetrag geringer
ausfalle als die zuvor erworbene
Steuerermäßigung - es sei denn,
die Differenz sei erkennbar "außergewöhnlich
hoch", (AZ.:VIIZR215/06).
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Bei zu heftigem Lärm kann sogar eine Pfingstkirmes ausfallen Vor
dem Verwaltungsgericht Köln konnte
ein Anwohner durchsetzen, dass ein
Volksfest (hier die im Frühjahr
stattfindende Pfingstkirmes) nur
dann durchgeführt werden dürfe,
wenn der Veranstalter die "Freizeitlärm-Richtlinie"
einhalte. In dem konkreten Fall
konnte der Bewohner zwar eine anstehende
Pfingstkirmes (für die im Nachhinein
erheblich zu hohe Werte festgestellt
worden sind) nicht verhindern. Jedoch
erreicht er dadurch, so ein Sprecher
des Gerichts, dass seine Chancen
"gestiegen sind, erfolgreich
gegen künftige Veranstaltungen anzugehen"
(AZ.:1K1485/08).
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Solange die Einbauküche nicht ausgebaut ist, kostet es weiter
Miete Nach einer Kündigung
haben Mieter die Wohnung geräumt
zurück zu geben, andernfalls müssen
sie - trotz Auszug - weiterhin Miete
bezahlen. Das gilt zum Beispiel
dann, wenn die Mieter eine Einbauküche
zwar eingebracht, sie aber bei ihrem
Auszug zurückgelassen haben (Das
Amtsgericht Hamburg-Blankenese brummte
den ausgezogenen Mietern für zwei
Monate eine Mietzahlung in Höhe
von 1.400 Euro auf, weil sie erst
dann die Küche ausgebaut hatten).
(AG Hamburg-Blankenese, 518C311/04).
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Die Akquisition dauert nicht ewig Zwischen Architekten
und Bauherren wird häufig darüber
gestritten, ab wann dem Architekten
Honorar zusteht. Das Oberlandesgericht
Düsseldorf hält die Phse der Akquisition
dann für beendet, wenn die Vertragspartner
Entwürfe des Objekts (die zuvor
intern besprochen worden sind) der
Bauverwaltungsbehörde mit dem Ziel
vorlegen, "baurechtliche Machbarkeit"
zu klären. Widerspricht der Auftraggeber
diesem Termin nicht, so hat der
Architekt Anspruch auf sein Honorar
(AZ.:23U88/07).
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Vermieter muss Anwaltskosten zahlen Ein Vermieter darf
nicht ungerechtfertigter weise einen
Rechtsanwalt einschalten und dadurch
Kosten für die Mieter verursachen.
Das geht aus einer Entscheidung
des Amtsgerichts Gießen hervor (AZ.:48MC648/08).
In dem Fall ließ eine Immobiliengruppe
über einen Rechtsanwalt ein Mietverhältnis
wegen Rückständen kündigen und forderte
die Erstattung der Kosten vom Mieter.
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Rauswurf nach Beleidigung Wer in einem Mietshaus wiederholt
die Nachbarn beleidigt, muss mit
der Kündigung rechnen. Dafür muss
im Vorfeld auch keine Abmahnung
durch den Vermieter erfolgen. Das
geht aus einem Urteil des Amtsgerichts
Coburg hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft
Miet- und Immobilienrecht des Deutschen
Anwaltsvereins in Berlin hinweist
(AZ.:11C1036/08).
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Mieter darf Fotos verbieten Vermieter müssen bei Wohnungsbesichtigungen
Regeln einhalten. Sie dürfen mit
einem Mietinteressenten zwar grundsätzlich
dreimal im Monat für jeweils 30
bis 45 Minuten die Wohnung besichtigen,
erläutert der Deutsche Mieterbund
und beruft sich auf ein Urteil des
Landgerichts Frankfurt (AZ.:2/17S194/01).
Ohne Erlaubnis des Mieters darf
aber nicht fotografiert werden.
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Mieter müssen im Garten nur das Nötigste machen Überträgt
der Vermieter dem Mieter im Vertrag
die Pflege des Gartens, ist dieser
nur zu einfachen Arbeiten verpflichtet.
Ohne weitere Einzelvereinbarungen
müssen Mieter also lediglich Rasen
mähen, Unkraut jäten oder Beete
umgraben, zählt der Deutsche Mieterbund
auf und beruft sich auf Urteile
der Landgerichte Siegen (AZ.:3S211/90)
und Detmold (AZ.:2S180/88). Im Gegenzug
haben Mieter, die den Garten mit
gemietet haben, allerdings das Recht,
diesen nach ihren eigenen Vorstellungen
zu gestalten.
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Fenster ohne Denkmalschutz Der Einbau von Kunststofffenstern
an einem denkmalgeschützten Gebäude
kann unter Umständen zulässig sein.
Das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig entschied, das Denkmalrecht
stehe dem nicht entgegen, wenn die
vorhandenen Holzfenster selbst keinen
Denkmalwert haben (AZ.:7B28/08).
Darauf weisen die Miet- und Immobilienrechtsanwälte
des Deutschen Anwaltsverein hin.
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Nachbar muss im Zweifel Zugang ermöglichen Ist ein
Grundstück nur über einen Fuß- und
Radweg erreichbar, muss der Nachbar
dem Eigentümer ein Notwegerecht
für Fahrzeuge einräumen. Das geht
aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs
in Karlsruhe hervor, über das der
BGH-Report berichtet. Nach Auffassung
der Richter gehört zur ordnungsgemäßen
Benutzung eines Grundstücks, dass
es auch angefahren werden kann (AZ.:VZR106/07).
In dem Fall wandte sich ein Mann
dagegen, dass der Nachbar über sein
Grundstück zu seinem Haus fuhr.
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Bei Betriebskostenabrechnung ist der Zugang maßgebend Eine
Betriebskostenabrechnung muss dem
Mieter innerhalb der Abrechnungsfrist
von einem Jahr zugegangen sein.
Das Datum des Poststempels ist nicht
entscheidend. Auf diese Entscheidung
des Bundesgerichtshofes (AZ.:VIIIZR107/08)
weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft
Haus & Grund hin. In dem vom
BGH zu entscheidenden Fall hatte
ein Mieter Nachzahlungen von 270
Euro verweigert, weil er die Rechnung
angeblich nie erhalten habe. Der
Vermieter wandte dagegen ein, die
Betriebskostenabrechnung für das
Jahr 2004 kurz vor Weihnachten des
Folgejahres zur Post gegeben zu
haben. Laut BGH trägt der Absender
das Risiko, dass die Abrechnung
den Empfänger nicht rechtzeitig
erreicht. Haus & Grund rät allen
Vermietern, die Einjahresfrist unbedingt
einzuhalten und sicherzustellen,
dass die Betriebskostenabrechnung
rechtzeitig dem Mieter zugestellt
wird. Der BGH habe in seinem Urteil
darauf hingewiesen, dass das Zur-Post-Geben
eines Briefes keinen Anscheinsbeweis
dafür begründe, dass dem Empfänger
der Brief rechtzeitig zugegangen
sei. Insoweit bestätige der BGH
seine bisherige Rechtssprechung.
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Eine Lichterkette am Balkon muss nicht allen gefallen Wohnungseigentümer
müssen eine Lichterkette, die sie
an ihrem Balkon angebracht haben,
wieder entfernen, wenn dies von
den übrigen Hauseigentümern gewünscht
wird. Das Landgericht Köln sieht
in der Beleuchtung zwar nicht, wie
einige der Miteigentümer, eine Annähernd
an ein Etablissement des Rotlichtmilieus.
Doch handele es sich um eine bauliche
Veränderung, da der optische Gesamteindruck
des äußeren Erscheinungsbildes der
Wohnanlage durch die Lichterkette
verändert worden sei. Denn bei Dunkelheit
sei die Beleuchtung deutlich schon
von weitem zu sehen (AZ.:29T205/06).
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Allein die Möglichkeit einer Video-Beobachtung reicht nicht
für ein Verbot Installiert
ein Grundstückseigentümer an seinem
Haus mehrere Videokameras, um sich
vor Einbrechern zu schützen, so
kann sich ein Nachbar, der mit dieser
Maßnahme nicht einverstanden ist,
auch dann nicht dagegen wehren,
wenn er befürchtet, dass die Kameras
auch auf sein Haus gerichtet werden
können (was hier technisch möglich
gewesen wäre). Allein in dieser
Möglichkeit jedoch so das Landgericht
Bielefeld, sei keine Verletzung
des Persönlichkeitsrechts zu sehen.
Die Befürchtung der Videobeobachtung
reiche nicht aus, da eine Änderung
der Kamerapositionen wegen des technischen
Aufwands ohne weiteres auffalle
(AZ.:20S123/06).
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Ein abgeknickter Baum ist nicht umgestürzt Bricht ein
(hier: 10 Meter hoher) Baum auf
dem Grundstück eines Eigentümers
rund einen Meter über dem Boden
ab, so muss die Wohngebäudeversicherung
des Eigentümers auch dann nicht
für den Abtransport des Baumes zahlen,
wenn laut Versicherungsvertrag "Kosten
für das Entfernen, den Abtransport,
die Entsorgung durch Blitzschlag
oder Sturm umgestürzter Bäume"
übernommen werden. Diese Klausel,
ausgehend vom Verständnis eines
durchschnittlichen Versicherungsnehmers,
sei - nach Meinung des Amtsgerichts
Köln . "nicht derart auszulegen,
dass abgeknickte Bäume umgestürzten
gleichzusetzen sind" (AZ.:143C163/08).
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Unwirksame Formularklausel löscht nicht auch individuelles Enthält
ein Mietvertrag eine unwirksame
Klausel zu den von dem Mieter auszuführenden
Schönheitsreparaturen (hier wegen
starrer Fristen), so bedeutet das
nicht, dass eine im selben Mietvertrag
enthaltene individuell vereinbarte
Klausel über die Pflicht zur Endrenovierung
beim Auszug ebenfalls unwirksam
wäre. (Hier hatte der Vermieter
mit dem Mieter beim Einzug in einem
Wohnungsübergabeprotokoll vereinbart,
dass der Mieter die Räume renoviert
übernommen habe und sich verpflichtet,
denselben Zustand auch bei seinem
Auszug herzustellen. Falls dies
eine "Individualvereinbarung"
sei, die nachträglich getroffen
wurde, habe der Mieter die zwischenzeitlich
vom Vermieter mit einem Aufwand
von 1.232 Euro vorgenommenen Schönheitsreparaturen
zu bezahlen. Die Vorinstanz muss
nun noch prüfen, ob es sich wirklich
um eine individuelle Zusatzvereinbarung
gehandelt hat oder, wie der Mieter
behauptet, um ein "zur Mehrfachverwendung
bestimmtes Formular" (Bundesgerichtshof,
AZ.:VIIIZR71/08).
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Leinenzwang für große Hunde In einer Wohnungseigentümergemeinschaft
in einem Zweifamilienhaus hatte
sich eine Partei einen Bernhardiner-Welpen
als Spielgefährten für die elfjährige
Tochter angeschafft. Der durfte im
gemeinsamen Garten frei laufen.
Dies wollte das andere Eigentümerehepaar
wegen ihrer dort auch spielenden
vier und sechs Jahre alten Kinder
jedoch nicht tolerieren. Der Fall
ging schließlich bis vor das Oberlandesgericht
Karlsruhe. Dort entschieden die
Richter: Auch wenn der Hund noch
nie jemanden gebissen habe, folge
schon aus seiner Größe, dass er
sich nicht unangeleint und ohne
Aufsicht in einem Garten aufhalten
dürfe, in dem kleine Kinder spielten.
Zudem könne es durch das nicht sicher
vorhersehbare Verhalten des Hundes
sowie der Kinder durchaus zu Situationen
kommen, in denen der Jagdinstinkt
eines noch so kinderlieben und gut
ausgebildeten Hundes erwache. Ein
großer Hund kann darüber hinaus
Kindern sowie Erwachsenen grundsätzlich
Angst einflößen. Auch das der Hund
- trotz allen Gassi-Gehens - im
Garten sein "Geschäft"
verrichten könne, sei den Miteigentümern
auf dem Grundstück nicht zuzumuten.
(OLG Karlsruhe, AZ.:14WX22/08).
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Anlieger müssen für neuen Straßenbelag (mit-) bezahlen Soll
eine Straße aufwendig verbessert
werden (in diesem Falle durch eine
12 cm starke Asphalttrag- und -deckschicht),
um eine "den aktuellen technischen
Anforderungen genügende Stärke zu
erhalten", müssen sich die
Anwohner daran finanziell beteiligen
( in dem verhandelten Fall ergingen
Vorauszahlungsbescheide zwischen
800 und 3000 Euro). DAS Verwaltungsgericht
Düsseldorf bestätigte die Forderungen
der Kommune, weil der Ausbau "zu
einer größeren Belastbarkeit und
geringeren Reparaturanfälligkeit
der Straße" führe. Sie wies
damit die Argumentation eines Anwohners
zurück, der eine einfachere und
damit preiswertere Ausbesserung
für möglich gehalten hatte (AZ.:17K2450/07).
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Wer zu Hause Strom erzeugt, ist Unternehmer mit Steuervorteilen Wer
in sein Einfamilienhaus ein Blockheizkraftwerk
einbaut und den so erzeugten Strom
gegen Entgelt an ein Kraftwerk liefert,
ist umsatzsteuerpflichtiger "Unternehmer".
Das hat zur Folge, dass er die auf
den Kaufpreis fällige Umsatzsteuer
als VORSTEUR vom Finanzamt ersetzt
bekommen kann. Das Finanzamt hatte
dies zunächst mit der Begründung
verneint, der Hausbesitzer hätte
weder ein Geschäftslokal noch beteilige
er sich "am Markt", da
er ja nicht "wie ein Händler
nach außen" auftrete. Das Niedersächsische
Finanzgericht folgte dem Urteil nicht:
Es reiche aus, dass der Hausbesitzer
Strom erzeuge, ihn teilweise verkaufe
und auf den Erlös Umsatzsteuer zahle.
Dem Steuerzahler brachte das im
Jahr der Anschaffung der Anlage
eine Steuerrückzahlung von knapp
4000 Euro ein (AZ.:16K12/07).
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Innen hängende Balkonkästen stören niemanden Zwar darf
eine Eigentümerversammlung beschließen,
dass auf der Balkonbrüstung keine
Blumenkästen angebracht werden dürfen,
wenn durch herabfallende Pflanzenteile
und Erde die unter den Balkonen
liegenden Terrassen der Wohnungen
im Erdgeschoss beeinträchtigt werden
können. Allerdings kann ein solch
Verbot nicht für Blumenkästen ausgesprochen
werden, die innen an der Brüstung
angebracht worden sind (OLG Hamm
AZ.:15W16/07).
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Mietkaution bleibt zunächst unangreifbar Ein Vermieter
darf nicht ohne weiteres das Kautionssparbuch
auflösen. Ist der Mieter etwa in
Zahlungsrückstand, das allein kein
Grund - der Vermieter müsse zunächst
auf Zahlung klagen und einen Titel
erwirken, erläutert der Mieterbund.
Weitere Gründe für das Angreifen
der Kaution sind: bei der Mietzahlung,
aus einer Nachforderung aus der
Betriebskosten oder einer unberechtigten
Mietminderung durch den Mieter,
Urteil Amtsgericht Bad Homburg (AZ.:2C2426/06).
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Laute Musik und rutschige Treppe Wer eine bierselige
Karnevalsveranstaltung besucht,
muss im Flur oder auf der Treppe
mit Rutschgefahr durch Getränkereste
rechnen. Bei einem Sturz gibt es
dann keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Wer Massenveranstaltungen mit entsprechendem
Alkoholkonsum besucht, müsse auch
auf solche Gefahren gefasst sein,
entschied das Oberlandesgericht
Köln (AZ.:19U7/02).
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Wäsche darf überall trocknen Mieter dürfen in ihrer
Wohnung die Wäsche trocknen. Das
gilt auch dann, wenn es im Haus
einen Gemeinschaftstrockenkeller
oder Speicher gibt. Ein Verbot in
der Hausordnung, Wäsche außerhalb
eines Trockenraums aufzuhängen,
ist nach einer Entscheidung des
Landgerichts Düsseldorf unwirksam,
wie der Deutsche Mieterbund erläutert
(AZ.:21T38/08).
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Betriebskosten genau beobachten Für Mieter müssen aus
der Betriebskostenabrechnung in
einer Wohnanlage immer die Gesamtkosten
und die genaue Aufschlüsselung hervorgehen.
Das gilt auch dann, wenn dem Wohnungsunternehmen
nur ein Teil der Wohnungen in der
Anlage gehört. In einem Fall vor
dem Amtsgericht Hamburg-Barmbeck
verweigerten die Mieter eine Nachzahlung
zurecht (AZ.:810C98/06).
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Bei stark erhöhtem Kaufpreis entfällt die Maklerprovision Weicht
der Kaufpreis einer Immobilie mehr
als 25 Prozent vom vereinbarten
ab, muss der Käufer dem Makler keine
Provision zahlen. Darauf weist die
Rechtsanwaltskammer unter Berufung
auf ein Urteil des OLG Dresden hin
(AZ.:8U1167/08). In dem Fall hatte
ein Paar eingewilligt, einem Makler
für den Kauf ihrer Mietwohnung eine
Provision zu zahlen: Kaufpreis 220.000
Euro. Am Ende der Verhandlungen
mussten die Käufer 275.000 Euro
bezahlen und verweigerten deshalb
die Provisionszahlung.
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Mietminderung wegen Bauarbeiten Wenn der Zugang zu einem
Ladenlokal zum Beispiel durch Bauarbeiten
stark beeinträchtigt ist, kann es
eine Mietminderung von 100 Prozent
rechtfertigen. So durfte eine Frau,
deren Souveniergeschäft durch den
Bau einer U-Bahn versperrt war,
in einem Fall vor dem Kammergericht
Berlin die Zahlungen zeitweise ganz
aussetzen (AZ.:8U194/06).
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Nach drei Litern warmes Wasser Warmes Wasser muss in
der Mietwohnung zügig verfügbar
sein. Eine Temperatur von 55 Grad
muss kurzfristig erreicht werden
können - spätestens nach Ablaufen
von drei Litern, wie der Deutsche
Mieterbund. So habe das Landgericht
Berlin entschieden, dass eine Mietminderung
von 3,5 Prozent gerechtfertigt ist,
wenn dazu 15 Liter notwendig sind
(AZ.:67S26/07).
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Zwölf Prozent Provision sittenwidrig Maklerverträge
mit einer Erfolgsprovision von gut
zwölf Prozent sind sittenwidrig
und gegenstandslos. Das hat das
Amtsgericht Frankfurt entschieden
(AZ.:31C838/08-83). Die Richter
gaben damit der Klage eines Kunden
gegen einen Makler statt. In dem
Vertrag war eine Provision von sieben
Prozent vereinbart worden. Zudem
wurde eine Mindestprovision von
10.000 Euro festgelegt.
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Keine Umsatzsteuer bei verlängerter Bauzeit Dauert
der Hausbau länger als geplant,
sollten Bauherren anschließend die
Rechnung ganz genau prüfen: Denn
der Bauunternehmer darf zwar für
die verlängerte Bauzeit Schadenersatz
verlangen. Auf diese Rechnungsposition
Umsatzsteuer zu erheben, ist aber
nicht rechtens, so die Arbeitsgemeinschaft
Bau- und Immobilienrecht im Deutschen
Anwaltverein. Sie beruft sich dabei
auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs
(AZ.:VIIZR280/05). Diese Ausnahme
von der Umsatzsteuer-Regel sei weitgehend
unbekannt.
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Wenn der Vermieter nicht kommt Mieter können den Vermieter
nicht zwingen, zum Anfertigen eines
Übergabeprotokolls in der Wohnung
zu erscheinen. Mieter sollten dann
mit einem Zeugen die Wohnung besichtigen
und ein Protokoll erstellen, rät
der Deutsche Mieterbund in Berlin.
Idealerweise fertigen Mieter und
Vermieter die Auflistung über den
Zustand der Wohnung aber bei einem
gemeinsamen Gang durch die Wohnung
an und unterzeichnen das Papier.
So könne Streit zwischen Vermieter
und Mieter vermieden werden.
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Alle
Angaben ohne Gewähr der Richtigkeit
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zurück <
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