STARTSEITE     |      IMPRESSUM     |     WIR ÜBER UNS     |     KONTAKT     |     AGB     |    SITEMAP

 

 

 

 
IMMOBILIEN- UND ANZEIGENMARKT für private Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, Vermieter und Mieter, Kauf- und Bauwillige

 

 

  Privater
  Immobilienmarkt

  >   Mietangebote

  >   Mietgesuche

  >   Immobilienverkauf

 

  Gewerblicher
  Immobilienmarkt

  >   Maklerangebote

  >   Fertighäuser

  >   Traumimmobilien

 

  Rund um den
  Immobilienmarkt

  >   Bauen

  >   Einrichten

  >   Garten

  >   Ratgeber

  >   Renovieren

  >   Umziehen

  >   Wohnen

  >   Vorteilspartner   neu

 

  Vermietermarkt
  Aktuell

  >   Recht

  >   Tipps

  >   Versichern            neu

  >   Partnerforum

 

  Werbung

 

 

 

 

 

 Linkpartner

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Unsere
Versicherungspartner


Ein einfacher Weg, um an den richtigen
Versicherungspartner zu kommen

 

Wir empfehlen

 

 

  Versicherungen rund ums Haus

 

 

 

 

Bauleistungsversicherung

 

Die Bauleistungsversicherung schützt Bauunternehmer und Bauherren vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Dazu zählen insbesondere Schäden verursacht durch höhere Gewalt wie z. B. Hochwasser oder Sturm. Es sind im Allgemeinen aber auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und ähnliches versichert. Sie definiert sich als Allgefahrendeckung für das sich im Entstehen befindliche Bauprojekt mit Nennung abschließend aufgezählter Ausschlüsse. Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, An- oder Abprall bemannter und unbemannter Flugkörper). Die Versicherung des Feuerrisikos erfolgt zumeist über eine sogenannter Feuerrohbauversicherung, welche während der Bauzeit im Allgemeinen kostenfrei von den Versicherungen geboten wird und sich nach Bezugsfertigkeit in die Immobilienversicherung umwandelt. Die Laufzeit der Bauleistungsversicherung erstreckt sich üblicherweise über die gesamte Bauzeit des Objektes.

Ein Angebot von Versichern@Vermietermarkt.de anfordern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bauherrenhaftpfichtversicherung

 

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung) bei der Durchführung eigener Bauvorhaben. Der Bauherr hat seine Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, sodass sich niemand dort verletzen kann. Es ist üblich, dass der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer delegiert. Jedoch haftet der Bauherr weiterhin für die Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers, sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden kann. Nach der Baustellenverordnung muss bei einem Bauvorhaben, auf dem mehrere Unternehmer tätig werden, ein Koordinator, z. B. ein Architekt, eingesetzt werden. Der Koordinator hat die Aufgabe, die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und Gefahrgutvorschriften zu organisieren und zu überwachen. Der Bauherr ist verantwortlich für die Einsetzung eines Koordinators, wenn er diese Aufgabe nicht selbst übernimmt. In der Privathaftpflichtversicherung und in der Betriebshaftpflichtversicherung ist regelmäßig schon das Bauherrenrisiko im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung enthalten, bei den meisten Versicherern jedoch auf eine bestimmte Bausumme beschränkt. Wird diese Bausumme überschritten, ist der Abschluss einer gesonderten Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.

Ein Angebot von Versichern@Vermietermarkt.de anfordern

 

 

 

 

 

 

 

 



        

 

Wohngebäudeversicherung

 

Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor Risiken, die sich aus Brand, Sturm und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren). Entsprechend dem Namen ist der Versicherungsgegenstand das Wohngebäude, ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen zu versichern (versicherte Sache). Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (versicherte Kosten). Versicherte Sachen sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude und Gebäudezubehör (Beispiel: Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen sowie Terrassen), sonstiges Gebäudezubehör, soweit ausdrücklich vereinbart (Beispiel: Carports, Gewächs- u. Gartenhäuser, Hundehütten, Hof- und Gehwegbefestigungen), Einbaumöbel ( Einbauküchen ), die individuell für ein Gebäude gefertigt wurden Gebäudezubehör, soweit es sich im Gebäude befindet oder am Gebäude angebracht ist der Instandhaltung zu Wohnzwecken dient. Weitere Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör, sowie Wasser und Abwasserrohre außerhalb der Grundstücks werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert. Die verbundene Wohngebäudeversicherung verbindet drei Versicherungen in einem Vertrag. Die drei Versicherungen sind die Feuer-, die Leitungswasser- und die Sturmversicherung. Jede Versicherung kann auch einzeln oder in einer zweier Kombination abgeschlossen werden. Die einzelnen Versicherungen vereinigen jeweils genau definierte Gefahren, welche das Gebäude und die weiteren versicherten Sachen bedrohen und durch diese versichert sein sollen.

Ein Angebot von Versichern@Vermietermarkt.de anfordern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

 Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung leistet für Schäden, die verursacht werden durch die unzureichende Beachtung von zum Beispiel; der Verkehrssicherungspflicht (mangelnde Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafte Wege sowie ungenügendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte), der Instandhaltungspflicht (herabfallende Dachziegel, Bestandteile des Mauerwerks usw). Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie voll verantwortlich für alle Schäden rund um Ihr Haus und/oder Grundstück. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist in § 836 BGB festgelegt. Dieser Paragraph besagt sinngemäß: Kommt es durch den Einsturz eines Gebäudes oder durch die Ablösung von Teilen des selbigen zu Personen- oder Sachschäden so hat hierfür der Hausbesitzer zu haften, es sei denn, dass er die zur Schadensvorbeugung im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Als Hausbesitzer unterliegen Sie auch einem nicht zu unterschätzenden Haftpflichtrisiko aufgrund der Ihnen obliegenden Verkehrssicerungspflicht. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet sein Grundstück so abzusichern, dass keine Person dort zu Schaden kommen kann. Dazu gehört insbesondere das Reinigen und Streuen der Gehwege sowie das Schneeräumen im Winter. Sollte per Mietvertrag bestimmt sein, dass anstelle des Hauseigentümer der Mieter die Streu- und Reinigungspflichten zu erfüllen hat, so haftet trotzdem der Hauseigentümer.

Ein Angebot von Versichern@Vermietermarkt.de anfordern

 

 

 

 

 

 

 



        

 

Hausratversicherung

 

Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z. B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.

Ein Angebot von Versichern@Vermietermarkt.de anfordern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

 

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die durch das Eindringen von Heizöl oder anderen gewässerschädlichen Stoffen in das Grundwasser entstehen. Auch Kosten für Versuche, die der Versicherte zur Abwendung von Schäden unternommen hat, werden ersetzt. Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sollte von allen Hausbesitzern abgeschlossen werden, deren Häuser über eine Ölheizung mit zugehörigen ober- oder unterirdischen Heizöltanks verfügen. Aufgrund des großen Schadens, den Öl durch die Verunreinigung von Trinkwasser anrichten kann, haftet der Inhaber des Öltanks nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auch ohne eigenes Verschulden in unbegrenzter Höhe für entsprechende Schäden.

Ein Angebot von Versichern@Vermietermarkt.de anfordern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Glasversicherung

 

Die Glasversicherung leistet Entschädigung, wenn die versicherten Scheiben durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden. Bei der Glasversicherung (Glasbruch) unterscheidet man zwischen Gebäude- und Mobilarverglasungen. Folgendes Glas zählt zum Beispiel zur Gebäudeverglasung; Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Duschkabinen und Sonnenkollektoren. Folgendes Glas zählt zum Beispiel zur Mobilarverglasung; Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Öfen, Elektro- oder Gasgeräten, Stand-, Wand- oder Schrankspiegel, Glasplatten, optional: Glaskeramik-Kochflächen und Aquarien.

Ein Angebot von Versichern@Vermietermarkt.de anfordern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Risiko-Lebensversicherung

 

Die Risiko-Lebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten aus. Zum Beispiel: - für die Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen, - zur Sicherung von Verbindlichkeiten, - oder als Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen ( z. B. Berufsunfähigkeits -Zusatzversicherung ). Eine Risiko-Lebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird meist zu Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit im gleichem Maß ab, wie das Darlehen getilgt wird. Daneben gibt es als noch die Risiko-Lebensversicherung auf verbundene Leben. Bei dieser Form der Risiko-Lebensversicherung gibt es mehrere versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig.

Ein Angebot von Versichern@Vermietermarkt.de anfordern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtsschutzversicherung

 

Bei einer Rechtsschutzversicherung wird das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Der Rechtsschutzversicherer übernimmt folgende Kosten. - die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwalt, - Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, - Gerichtskosten, - Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.
Auch Strafkautionen werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder. Überwiegend werden Deckungsbegrenzungen, Strafkautionshöhen und Selbstbeteiligungen je Rechtsschutzfall vereinbart.
Versicherungs- und Leistungsarten: Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Wohnung- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz, Opfer-Rechtsschutz, Rechtsschutz in Ehesachen, Rechtsschutz in Unterhaltssachen.

Ein Angebot von Versichern@Vermietermarkt.de anfordern

 

 

 

 

 

 

 

 



        

 

Privathaftpflichtversicherung

 

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Sie sichert den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie einschließlich eventueller Hausangestellter (letztere soweit für den Haushalt tätig) vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung und der Anpassung ihrer Versicherungssummen für den Einzelnen auf der Hand. Die Privathaftpflichtversicherung ist, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflicht- sondern freiwillige Versicherung. Der Name leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Ersetzen eines entstandenen Schadens nach § 823 BGB ab.

Ein Angebot von Versichern@Vermietermarkt.de anfordern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unfallversicherung

 

Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr. Man unterscheidet Unfallversicherungen gegen Einmalzahlung oder gegen laufende Beiträge, mit Kapitalleistung und/oder Rentenleistung. Unfallversicherungen werden teilweise mit folgenden Zusatzoptionen angeboten; mit Progression bei höheren Invaliditätsgraden, mit verbesserter Gliedertaxe, mit Beitragsrückerstattung (Beitragsrückgewähr). In vielen Fällen werden zusätzliche Leistungen mitversichert; (Unfall-)Todesfall, Krankenhaustagegeld, Kosmetische Operationen, Bergungskosten, Kurkostenbeihilfe, Sofortleistung bei schweren Verletzungen, Leistungen bei Knochenbrüchen.

Ein Angebot von Versichern@Vermietermarkt.de anfordern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebshaftpflichtversicherung

 

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Bei unberechtigten Forderungen weist die Betriebshaftpflicht diese notfalls gerichtlich zurück. Das Haftungsrisiko besteht sowohl für das Unternehmen als juristische Person wie auch die einzelnen Mitarbeiter.

Ein Angebot von Versichern@Vermietermarkt.de anfordern

 

 

 

 

 Alle Angaben ohne Gewähr der Richtigkeit

 

zurück <

 

 

  Versicherungspartner

 

Unser Versicherungsexperte


Dipl.-Ing.
Axel Schade
Versicherungsfachmann BWV
Vermietermarkt.de

 

Versicherungspartner vor Ort

 
 
Kostenfreie Einträge

 

 

PLZ / Ort

 

Ihr Name
Ihr Unternehmen
Ihre Kontaktadresse

 

Ihr Name
Ihr Unternehmen
Ihre Kontaktadresse

 

 

PLZ / Ort

 

Ihr Name
Ihr Unternehmen
Ihre Kontaktadresse

 

Ihr Name
Ihr Unternehmen
Ihre Kontaktadresse

 

 

PLZ / Ort

 

Ihr Name
Ihr Unternehmen
Ihre Kontaktadresse

 

Ihr Name
Ihr Unternehmen
Ihre Kontaktadresse

 

Wohngebäudeversicherung

 

ARAG Versicherungen

  

Haus und Grundbesitzerhaftpflicht

 

Hannoversche Leben

 

Hausratversicherung